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Meine Beratung

Meine Beratung:

Oftmals beginnt meine Beratung bereits im Vorfeld, sobald sich die beginnende Pflegebedürftigkeit eines älteren oder kranken Menschen zeigt. Viele Menschen, gerade der älteren Generation, schämen sich, anderen Personen oder der Allgemeinheit zur Last zu fallen. Hier betreibe ich Aufklärung.

Jede von mir betreute Person wird von mir über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Hierzu gehören z. B. Ansprüche auf Sozialhilfe , Leistungen der Pflegeversicherung und des Arbeitsamtes etc. genauso, wie Hin-weise auf zustehendes Wohngeld, Fragen in Krankenversicherungs-, Versorgungs- und Erbschaftsangelegenheiten und vieles andere mehr.

Für Fragen stehe ich selbstverständlich auch Angehörigen, Bekannten, Freunden und Nachbarn der Betreuten zur Verfügung, die oftmals durch die Problematik im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Betreuung überfordert sind; soweit es mit meiner Schweigepflicht zu vereinbaren ist.

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